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SONNIGE
AUSSICHTEN

Entdecken Sie die Vielfalt unserer Sonnenbrillen Angebote
Der Sommer kann kommen!

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Behalten Sie auch im Alter
stets den Durchblick!

Ob Lesebrille, Gleitsicht oder andere Sehhilfen, wir beraten Sie gern!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Kranz Optik – aktuell und interessant

Was gibt es Neues? Was sollte man wissen?

Blaues Licht – Fluch oder Segen

Das Lichtspektrum dem wir täglich ausgesetzt sind umfasst neben den ultraviolette Anteilen UV-A, -B, und -C jede uns bekannte Lichtfarbe mit unterschiedlicher Energiedichte.

Studien haben ergeben, dass Licht mit bestimmten Blaulichtanteilen tagsüber eine sehr positive Wirkung auf die menschliche Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden hat, in den Abendstunden jedoch gemieden werden sollte, um einen gesunden Schlafrhythmus zu wahren. Unser natürliches Tages- bzw. Sonnenlicht ist also genau das Licht, auf den unser Körper abgestimmt ist.

Jedoch die Geister die ich rief. - Inzwischen sind wir durch die neuen elektronischen Medien wie Smartphone, Tablet, Laptop, Computer-Bildschirm, Flachbildfernseher, aber auch durch den immer weiter steigenden Anteil an LED-Lampen und LED-Scheinwerfer rund um die Uhr einer übermäßigen Bestrahlung mit blauviolettem Licht eines bestimmten Frequenzbereiches ausgesetzt. Man spricht hier von hochenergetisch sichtbarem Licht (HEV-Licht).

Neueste Studien ergaben, dass HEV-Licht, anders als Teile der UV-Strahlung, nicht bereits weitgehend von der Hornhaut und der Linse des Auges absorbiert werden kann, sondern die Netzhaut weitgehend unabgeschwächt erreicht und dort seine Wirkung entfaltet. Die bedrohlichen Folgen können von vorschneller Ermüdung bis hin zu Netzhautschädigungen mit Entstehung einer alterbedingten Makuladegeneration reichen.

Es ist also angebracht sich seine eigenen Gedanken zu diesem Thema zu machen.

Wie sieht die Zukunft des Sehens aus?

Der Augenoptikerverband hat sich dazu Gedanken gemacht. Schauen Sie mal rein: www.eyeHD.de.

Sehtest online? Das geht, Sie werden sehen!

Einen ersten Eindruck von Ihrer Sehschärfe bekommen Sie ganz unkompliziert bei diesem Online-Sehtest des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen: www.1xo.de/onlinesehtest.

Formula Drive – der ultimative Blendungsschutz für Autofahrer

Die steigende Anzahl von Xenon- und LED-Scheinwerfern führt auf Grund des extrem hohen Blaulichtanteils dieser Leuchtmittel am Abend und in der Nacht vermehrt zur Blendung bzw. verstärktem Blendungsempfinden bei entgegenkommenden Fahrzeugen. Dafür gibt es seit geraumer Zeit spezielle Brillengläser, die den Blaulichtanteil spürbar reduzieren und das Blendungsempfinden minimieren. Aber erst jetzt hat die Firma OptoVision aus dem hessischen Langen mit dem Formula Drive ein einzigartiges Brillenglas entwickelt, das durch seine neue Glaszusammensetzung in Verbindung mit einer speziellen Oberflächenbeschichtung alle anderen Produkte in den Schatten stellt. Nächtliche Blendung gehört damit der Vergangenheit an.

Lassen Sie sich die Wirkung bei uns demonstrieren. Es wird Sie überzeugen.

Orgalit Care – Das Brillenglas mit extra Schutz vor schädlichem blau-violetten Licht

Die Brillenglasindustrie hat die Gefahr des natürlichen Blaulichteinflusses und dessen extremer Vermehrung durch industriell-kommerzieller Errungenschaften erkannt und hat ein Brillenglas entwickelt, das den blau-violetten Bereich des Lichtspektrums stark reduziert und das Auge so optimal vor hochenergetischem Licht schützt. Lassen Sie sich von uns beraten.

Krankenkassenzuschuss für Brillen

Am 11. April 2017 ist das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) in Kraft getreten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat sich nichts geändert. Sie bekommen nach wie vor auf Brillengläser eine Erstattung in Höhe des von den Krankenkassen jeweils festgelegten Festbetrages. Erwachsene haben einen Anspruch auf diesen Festbetrag, wenn sie auf Grund ihrer Sehbeeinträchtigung bei bestmöglicher Korrektur auf beiden Augen weniger als 30 % Sehvermögen haben. Hier ist jetzt neu, dass auch bei einer Korrektur für die Ferne von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- und Weitsichtigkeit bzw. mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung dieser anteilige Festbetrag für Brillengläser erstattet wird. Im Regelfall handelt es sich hier momentan bei einem Einstärkenglas um einen Betrag zwischen 14,52 € (ab +/-6,25 Dioptrien) und 45,26 € (ab +/-10,25 Dioptrien mit zusätzlich einer Hornhautverkrümmung von mind. +4,25 Dioptrien) und bei einem Mehrstärkenglas um einen Betrag zwischen 52,48 € (ab +/-6,25 Dioptrien) und 112,93 € (ab +/-10,25 Dioptrien mit zusätzlich einer Hornhautverkrümmung von mind. +4,25 Dioptrien). Hierzu muss jedoch eine augenärztliche Verordnung vorliegen, welche 28 Kalendertage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Außerdem besteht die gesetzliche Verpflichtung (§ 61 SGB V) zur Zahlung einer „Rezeptgebühr“ in Höhe von 10 % des Kassenzuschusses, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.